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Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegestufe 0- Pflegebedürftig-
Leistungen der Pflegekasse:
Pflegegeld: 123,-- € monatlich oder Pflegesachleistungen: 231,-- € monatlich
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege) durch Pflegedienst: 1.612,-- €
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege) durch nahe Angehörige: 366,-- €
Tages- oder Nachtpflege monatlich 231,-- € (teilstationär)
Kurzzeitpflege, stationär (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.612,-- €
Pflegestufe 1- Erheblich Pflegebedürftig-
1. Voraussetzung:
(mit Demenz)
Grundpflege: mindestens 46 Minuten
Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft): mindestens 90 Minuten
mindestens 2 Verrichtungen der Grundpflege
2. Leistungen der Pflegekasse:
Pflegegeld: 244,--(316,--) € monatlich oder Pflegesachleistungen: 468,--(689,--) € monatlich
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege) durch Pflegedienst: 1.612,-- €
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege) durch nahe Angehörige: 366,-- €
Tages- oder Nachtpflege monatlich 468,-- (689,--)€ (teilstationär)
Kurzzeitpflege, stationär (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.612,-- €
Vollstationäre Pflege monatlich 1.064,-- €
3. Pflegebedarf:
Es besteht Hilfebedarf mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
4. Pflegeaufwand:
Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer anderen nicht als Pflegefachkraft ausgebildeten Pflegeperson beträgt für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 46 Minuten entfallen.
Pflegestufe 2 -Schwerpflegebedürftig-
1. Voraussetzung:
(mit Demenz)
Grundpflege: mehr als 120 Minuten
Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft): mindestens 180 Minuten
Hilfebedarf zu mindestens 3 verschiedenen Zeiten
2. Leistungen der Pflegekasse:
Pflegegeld(mit Demenz): 458,--(545,--) € monatlich oder Pflegesachleistungen: 1.144,--(1298,--) € monatlich
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege) durch Pflegedienst: 1.612,-- €
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege) durch nahe Angehörige: 687,-- €
Tages- oder Nachtpflege monatlich 1.144,--(1289,..) € (teilstationär)
Kurzzeitpflege, stationär (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.612,-- €
Vollstationäre Pflege monatlich 1.330,-- €
3. Pflegebedarf:
Hilfebedarf besteht mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
4. Pflegeaufwand:
Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer nicht als Pflegefachkraft ausgebildeten Pflegeperson beträgt für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 2 Stunden entfallen.
Pflegestufe 3 -Schwerstpflegebedürftig-
1. Voraussetzung:
(mit Demenz)
Grundpflege: mehr als 240 Minuten
Gesamtpflegezeit (inklusive Hauswirtschaft): mindestens 300 Minuten
Hilfebedarf Rund-um-die-Uhr
2. Leistungen der Pflegekasse:
Pflegegeld: 728,-- € monatlich oder Pflegesachleistungen: 1.612,-- € monatlich
Pflegesachleistungen im Härtefall (3+): 1.995,-- € monatlich
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege)
durch Pflegedienst: 1.612,–- €
Pflegevertretung (Ersatzpflege, Verhinderungspflege)
durch nahe Angehörige: 1092,–- €
Tages- oder Nachtpflege monatlich 1.612,–- € (teilstationär)
Kurzzeitpflege, stationär (längstens 4 Wochen/Jahr) 1.612,–- €
Vollstationäre Pflege monatlich 1.612,–- €
3. Pflegebedarf:
Hilfebedarf besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
4. Pflegeaufwand:
Der Zeitaufwand eines Familienangehörigen oder einer anderen nicht als Pflegekraft ausgebildeten Pflegeperson für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung beträgt wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden. Davon müssen auf die Grundpflege mindestens 4 Stunden entfallen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45a, b)
alle Pflegestufen: monatlich 104,-- €
bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz monatlich 208,-- €
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt durch ein Pflegegutachten des MDK
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: monatlich bis zu 40,-- €
Alle Pflegebedürftigen erhalten, wie oben beschrieben, für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen mindestens 104 Euro im Monat. Bisher gab es das nur bei einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz.
Darüber hinaus gibt es Pflegebedürftige, deren Einschränkungen die Erfordernisse der Pflegestufe III weit übersteigen. Für diese hat der Gesetzgeber eine Härtefallregelung eingeführt. Hierfür sind folgende Kriterien entscheidend:
oder
Darüber hinaus bedarf es einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung in der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Quellenangabe: 1A Verbraucherportal
https://www.1averbraucherportal.de/
Finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema unter:
https://www.1averbraucherportal.de/versicherung/pflegeversicherung/pflegestufe
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