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Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll sich nicht mehr nach dem minütlichen Pflegeaufwand orientieren. Maßstab soll in Zukunft der Grad der Selbständigkeit sein. Dieser soll durch sechs festgelegte Kriterien, denen jeweils ein fester Punktwert zugeordnet ist, bestimmt werden. Im neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden nach Schwere der Beeinträchtigung in den Bereichen der Selbständigkeit Punkte vergeben. Mit ihnen wird dann anhand einer Skala von 0 bis 100 der Pflegegrad ermittelt. Anhand dieser Punkte wird der Pflegebedürftige in eine der fünf Pflegegrade eingeteilt. Dieses neue System wird in der Probephasen bis 2015 durchgeführt und evaluiert. Durch die Umstellung soll niemand schlechter gestellt werden als vorher. Die Pflegebedürftigen, die bereits eine Pflegestufe haben, werden automatisch und ohne Antrag in einen neuen Pflegegrad eingestuft: